Was ist der Staplerschein?
Der Staplerschein ist die Berechtigung zum Führen von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen. Er ist keine staatliche Fahrerlaubnis wie der Pkw-Führerschein, sondern ein Nachweis nach DGUV Grundsatz 308-001 (früher BGG 925). Ausgestellt wird er vom Arbeitgeber auf Basis einer bestandenen Ausbildung und Prüfung.
Aufbau der Staplerschein-Ausbildung
Phase 1 — Theorie
Technische Grundlagen, Standsicherheit, Hubkurve, Arbeitssicherheit, Vorschriften (UVV, DGUV)
Phase 2 — Fahrübungen
Fahrparcours, Ein- und Auslagern, Rangieren in engen Gängen, Rampenfahrt
Phase 3 — Praxiseinsatz
Betriebliche Einweisung am konkreten Fahrzeug im realen Einsatzumfeld
Phase 4 — Prüfung
Theoretische und praktische Abschlussprüfung durch Ausbilder
Prüfungsinhalt Theorie
Die Theorieprüfung umfasst typischerweise 30–40 Fragen je nach Ausbildungsträger. Die Hauptthemen:
- Fahrzeugtechnik: Hubmast, Gabel, Hydraulik, Antriebsarten (Elektro, Gas, Diesel)
- Standsicherheit: Stabilitätsdreieck, Schwerpunktverlagerung, Kippsicherheit
- Hubkurve: Wie verändert sich die Tragkraft mit steigender Hubhöhe und Lastabstand?
- Arbeitssicherheit: Schutzausrüstung, Anschnallpflicht, Sicherheitsgurt, Helm
- Gesetzliche Grundlagen: DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68, Arbeitsstättenverordnung
- Prüf- und Wartungspflichten: Tägliche Sichtprüfung, Mängelbericht, UVV-Prüfung
Praktische Prüfung
Die Fahrprüfung beinhaltet typischerweise:
- Aufnahme und Transport einer Last im Fahrkurs
- Einlagerung in ein Hochregal
- Rückwärtsfahrt und Rangiermanöver
- Korrektes Abstellen des Staplers (Gabel abgesenkt, gesichert)
Wer braucht den Staplerschein?
Jeder, der gewerblich einen Gabelstapler, Schubmaststapler, Hochhubwagen oder andere Flurförderzeuge führt, benötigt eine Ausbildungsbescheinigung nach DGUV 308-001. Dies gilt unabhängig vom Führerschein — auch Personen ohne Pkw-Führerschein können den Staplerschein machen.
Gültigkeitsdauer und Verlängerung
Der Staplerschein selbst hat keine feste Ablaufdauer. Allerdings schreiben viele Arbeitgeber und Versicherer eine regelmäßige Nachschulung alle 3–5 Jahre vor. Bei längerer Fahrpause (mehr als 1 Jahr) empfiehlt sich eine erneute betriebliche Einweisung.
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