Promillegrenzwerte — die wichtigsten Zahlen
| Personengruppe / Situation | Grenzwert | Konsequenz |
|---|---|---|
| Allgemeine Grenze (alle Fahrer) | 0,5‰ | Ordnungswidrigkeit ab 0,5‰ |
| Führerschein auf Probe (erste 2 Jahre) | 0,0‰ | Straftat schon ab 0,0‰ |
| Fahrer unter 21 Jahren | 0,0‰ | Ordnungswidrigkeit ab 0,0‰ |
| Berufskraftfahrer (während Dienst) | 0,0‰ | Dienstliche und rechtliche Konsequenzen |
| Alle Fahrer: Straftat-Grenze | 1,6‰ | Straftat, automatischer Führerscheinentzug |
| Absolut fahruntüchtig (Straftat) | ab 0,3‰ mit Ausfallerscheinungen | Straftat nach § 316 StGB |
Was passiert ab 0,5 Promille?
Ab 0,5 Promille ist Fahren eine Ordnungswidrigkeit:
- Bußgeld: mindestens €500
- 2 Punkte in Flensburg
- Fahrverbot: mindestens 1 Monat
Ab 1,6 Promille ist Fahren eine Straftat — unabhängig davon, ob Ausfallerscheinungen vorliegen. Die Folgen:
- Automatischer Führerscheinentzug
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU — umgangssprachlich „Idiotentest") zwingend erforderlich für Wiedererteilung
- Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe möglich
0,0 Promille für Fahranfänger und Jugendliche
Die 0,0-Promille-Regel für Fahranfänger gilt für die ersten zwei Jahre nach Führerscheinerwerb (§ 24c StVG). Das gilt unabhängig vom Alter.
Für Fahrer unter 21 Jahren gilt sie ebenfalls — auch wenn sie schon länger als 2 Jahre den Führerschein haben.
Alkohol und relative Fahruntüchtigkeit
Auch unter 0,5 Promille kann man als fahruntüchtig gelten, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen vorliegen:
- Schlangenlinien fahren
- Reaktionsverlangsamung
- Überhöhte Risikobereitschaft
- Konzentrationsprobleme
Schon ab 0,3 Promille mit diesen Erscheinungen ist Fahren eine Straftat (§ 316 StGB — Trunkenheit im Verkehr).
Drogen im Straßenverkehr
Für illegale Drogen gilt eine Null-Toleranz-Regelung. Im Gegensatz zu Alkohol gibt es keinen Grenzwert ab dem Fahren legal ist — bereits das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain, Amphetaminen, Heroin oder anderen illegalen Substanzen ist verboten.
Für Cannabis gilt seit der Teil-Legalisierung 2024: Auch wenn Cannabis für Erwachsene legal ist, bleibt das Fahren unter Cannabis-Einfluss strafbar. Ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum wurde als Richtwert eingeführt, der bei Fahrauffälligkeiten relevant sein kann. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt auch hier: 0,0.
Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit
In der Prüfung wird auch nach den physiologischen Auswirkungen von Alkohol gefragt:
- Sehvermögen: Einengung des Gesichtsfeldes, Doppelsehen, schlechteres Tiefensehen
- Reaktionszeit: Verlängert sich erheblich — bei 0,8‰ etwa 20% langsamer
- Risikoeinschätzung: Überschätzung der eigenen Fähigkeiten
- Aufmerksamkeit: Kann nicht mehr auf mehrere Dinge gleichzeitig geachtet werden
- Bremsweg: Verlängert sich, weil Reaktionszeit länger ist
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