Promillegrenzwerte — die wichtigsten Zahlen

Personengruppe / SituationGrenzwertKonsequenz
Allgemeine Grenze (alle Fahrer)0,5‰Ordnungswidrigkeit ab 0,5‰
Führerschein auf Probe (erste 2 Jahre)0,0‰Straftat schon ab 0,0‰
Fahrer unter 21 Jahren0,0‰Ordnungswidrigkeit ab 0,0‰
Berufskraftfahrer (während Dienst)0,0‰Dienstliche und rechtliche Konsequenzen
Alle Fahrer: Straftat-Grenze1,6‰Straftat, automatischer Führerscheinentzug
Absolut fahruntüchtig (Straftat)ab 0,3‰ mit AusfallerscheinungenStraftat nach § 316 StGB
Merkhilfe: Die 0,0-Promille-Regel gilt für drei Gruppen: Fahranfänger (erste 2 Jahre), Fahrer unter 21 Jahren und Berufskraftfahrer im Dienst. Diese drei Gruppen musst du für die Prüfung auswendig können.

Was passiert ab 0,5 Promille?

Ab 0,5 Promille ist Fahren eine Ordnungswidrigkeit:

  • Bußgeld: mindestens €500
  • 2 Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot: mindestens 1 Monat

Ab 1,6 Promille ist Fahren eine Straftat — unabhängig davon, ob Ausfallerscheinungen vorliegen. Die Folgen:

  • Automatischer Führerscheinentzug
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU — umgangssprachlich „Idiotentest") zwingend erforderlich für Wiedererteilung
  • Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe möglich

0,0 Promille für Fahranfänger und Jugendliche

Die 0,0-Promille-Regel für Fahranfänger gilt für die ersten zwei Jahre nach Führerscheinerwerb (§ 24c StVG). Das gilt unabhängig vom Alter.

Für Fahrer unter 21 Jahren gilt sie ebenfalls — auch wenn sie schon länger als 2 Jahre den Führerschein haben.

Prüfungsfalle: Die 0,0-Promille-Regel gilt nicht nur für Fahranfänger bis 21 Jahre — sie gilt für jeden in den ersten 2 Jahren nach Führerscheinerwerb. Also auch ein 25-jähriger Führerscheininhaber im ersten Jahr fällt darunter. Diese Unterscheidung kommt oft in der Prüfung vor.

Alkohol und relative Fahruntüchtigkeit

Auch unter 0,5 Promille kann man als fahruntüchtig gelten, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen vorliegen:

  • Schlangenlinien fahren
  • Reaktionsverlangsamung
  • Überhöhte Risikobereitschaft
  • Konzentrationsprobleme

Schon ab 0,3 Promille mit diesen Erscheinungen ist Fahren eine Straftat (§ 316 StGB — Trunkenheit im Verkehr).

Drogen im Straßenverkehr

Für illegale Drogen gilt eine Null-Toleranz-Regelung. Im Gegensatz zu Alkohol gibt es keinen Grenzwert ab dem Fahren legal ist — bereits das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain, Amphetaminen, Heroin oder anderen illegalen Substanzen ist verboten.

Für Cannabis gilt seit der Teil-Legalisierung 2024: Auch wenn Cannabis für Erwachsene legal ist, bleibt das Fahren unter Cannabis-Einfluss strafbar. Ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum wurde als Richtwert eingeführt, der bei Fahrauffälligkeiten relevant sein kann. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt auch hier: 0,0.

Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit

In der Prüfung wird auch nach den physiologischen Auswirkungen von Alkohol gefragt:

  • Sehvermögen: Einengung des Gesichtsfeldes, Doppelsehen, schlechteres Tiefensehen
  • Reaktionszeit: Verlängert sich erheblich — bei 0,8‰ etwa 20% langsamer
  • Risikoeinschätzung: Überschätzung der eigenen Fähigkeiten
  • Aufmerksamkeit: Kann nicht mehr auf mehrere Dinge gleichzeitig geachtet werden
  • Bremsweg: Verlängert sich, weil Reaktionszeit länger ist

Alkohol- und Drogenregeln in echten Prüfungsfragen üben

PrüfungsFixer enthält alle aktuellen Fragen zu Promille und Drogen nach TÜV/DEKRA-Standard — übe jetzt.

Jetzt üben — €19,99