Längsmarkierungen — Linien in Fahrtrichtung
Längsmarkierungen verlaufen parallel zur Fahrtrichtung und regeln die Fahrspurnutzung.
Leitlinie (gestrichelte Mittellinie)
Die gestrichelte Mittellinie teilt die Fahrbahn in zwei Richtungen. Sie darf überfahren werden — beim Überholen, Abbiegen oder wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Diese Linie kommt häufig in Prüfungsfragen vor.
Sperrlinie (durchgezogene Mittellinie)
Die durchgezogene Mittellinie darf nicht überfahren werden. Das bedeutet: Kein Überholen möglich, kein Wenden, kein Abbiegen über diese Linie. Die Sperrlinie wird bei gefährlichen Stellen eingesetzt (Kurven, Kuppen, schlechte Übersicht).
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Doppellinie (Sperrlinie + Leitlinie)
Wenn eine Sperrlinie und eine Leitlinie nebeneinander verlaufen, gilt: Es gilt die Linie, die auf deiner Seite liegt. Liegt die Sperrlinie auf deiner Seite: nicht überfahren. Liegt die Leitlinie auf deiner Seite: überfahren erlaubt.
Quermarkierungen — quer zur Fahrtrichtung
Haltlinie (Stopplinie)
Die Haltlinie ist eine breite weiße Querlinie und zeigt an, wo man anhalten muss — an Kreuzungen mit Stoppschild, an Ampeln, an Bahnübergängen. Das Fahrzeug muss vor dieser Linie vollständig stehen.
Wartelinie (Haifischzähne)
Dreiecke (Haifischzähne) in Fahrtrichtung weisen auf eine Vorfahrtregelung hin — vergleichbar mit dem Zeichen „Vorfahrt gewähren". Das Fahrzeug muss dem Querverkehr Vorrang lassen.
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)
Breite weiße Streifen quer zur Fahrbahn markieren einen Fußgängerüberweg. Fußgänger haben hier absoluten Vorrang.
Flächenmarkierungen
Sperrfläche (schraffierter Bereich)
Schraffierten Bereiche (diagonal oder rautenförmige Muster) auf der Fahrbahn sind Sperrflächen — sie dürfen nicht befahren werden. Sie trennen Fahrspuren, schützen abbiegende Fahrzeuge oder markieren Gefahrenbereiche.
Gelbe Markierungen
Gelbe Fahrbahnmarkierungen sind temporär oder dienen speziellen Zwecken. Gelbe Bodenmarkierungen vor Feuerwehrzufahrten zeigen absolutes Halteverbot an. Temporäre gelbe Markierungen (z.B. in Baustellen) übertrumpfen weiße Markierungen.
Fahrstreifenbegrenzungen auf mehrspurigen Straßen
Auf mehrspurigen Straßen trennen Fahrstreifenbegrenzungen die einzelnen Spuren:
- Gestrichelte Linie zwischen Spuren: Fahrspurwechsel erlaubt (mit Blinker und Schulterblick)
- Durchgezogene Linie zwischen Spuren: Fahrspurwechsel verboten
- Randlinie (außen): Begrenzt die nutzbare Fahrbahn — nicht überfahren außer beim Parken
Radwegmarkierungen
Auf der Fahrbahn können auch Radwege markiert sein:
- Radfahrstreifen (Zeichen 295 + Fahrrad): Teil der Fahrbahn für Radfahrer — Kfz dürfen diesen Streifen nicht benutzen
- Schutzstreifen (gestrichelte Linie + Fahrrad): Kann bei Platzmangel von Kfz überfahren werden, Radfahrer haben aber Vorrang
- Angebotsstreifen: Ähnlich wie Schutzstreifen, weniger strenge Regelung
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