Grundregeln des Überholens (§ 5 StVO)

Das Überholen ist in § 5 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die wichtigsten Grundregeln:

  • Überholt wird grundsätzlich links (auf der linken Fahrbahnseite)
  • Vor dem Überholen: Rückspiegel checken, Schulterblick, rechtzeitig blinken
  • Der Überholende muss sicherstellen, dass er die Überholung abschließen kann, ohne andere zu gefährden
  • Nach dem Überholen: Genügend Abstand zum überholten Fahrzeug lassen, dann wieder einscheren
  • Das überholte Fahrzeug darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern

Seit der StVO-Reform gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Seitenabstand:

  • Innerorts: mindestens 1,5 Meter seitlicher Abstand zu Radfahrern und E-Scooter-Fahrern
  • Außerorts: mindestens 2 Meter seitlicher Abstand

Dieser Mindestabstand ist ein häufiger Prüfungspunkt seit seiner Einführung und wird in der Prüfung 2026 regelmäßig abgefragt.

Merkhilfe: Innerorts 1,5 m, außerorts 2 m. Das entspricht der Regel: Je schneller du fährst, desto mehr Abstand brauchst du, weil Ausweichbewegungen schwieriger werden.

Wann ist Überholen verboten?

Überholen ist in bestimmten Situationen grundsätzlich verboten:

Absolutes Überholverbot — hier nie überholen

  • Bei unklarer Verkehrslage (man weiß nicht, was hinter der Kurve kommt)
  • Bei Überholverbots-Schild (Zeichen 276, weiß-rot mit Pkw und LKW)
  • Auf Sperrlinie (durchgezogene Linie in der Fahrbahnmitte) — diese darf nicht überfahren werden
  • An Bahnübergängen, Kreuzungen und Einmündungen (außer auf Vorfahrtsstraßen)
  • Bei stockendem oder stehendem Verkehr (außer: Spurwechselrecht auf mehrstöckigen Straßen)
  • Auf Fußgängerüberwegen und unmittelbar davor
  • Wenn das vorausfahrende Fahrzeug seinerseits gerade überholt
  • In Kurven mit eingeschränkter Sicht
  • Bei Gegenverkehr oder zu geringem Abstand zum Gegenverkehr

Rechts überholen — wann ist das erlaubt?

Grundsätzlich wird links überholt. Rechts überholen ist aber erlaubt in folgenden Ausnahmen:

  • Auf mehrspurigen Fahrbahnen (Autobahn, mehrstöckige Stadtstraßen): Wenn ein Fahrzeug links fährt, obwohl rechts Platz wäre (Drängeln von rechts ist aber verboten)
  • Straßenbahn rechts überholen: Eine Straßenbahn wird immer rechts überholt, außer wenn die Spur zu schmal ist und keine Fußgänger aussteigen
  • Im Stau: Fahrzeuge können auf der rechten Spur schneller vorankommen als links — kein eigentliches Rechtsüberholen

Wichtig: Rechtsüberholen mit erhöhter Geschwindigkeit ist generell verboten — also kein „Vorbeirauschen" auf der rechten Spur.

Überholen auf der Autobahn

Auf der Autobahn gilt das Rechtsfahrgebot: Wer nicht überholt, muss möglichst weit rechts fahren. Überholen auf der Autobahn:

  • Immer links überholen
  • Vor dem Überholen auf der Überholspur: Spiegel, Blinker, einscheren
  • Drängeln (dichtes Auffahren mit Lichthupe) ist verboten und gilt als Nötigung
  • Nach dem Überholen wieder rechts einscheren, sobald genügend Abstand ist

Überholverbot durch Fahrbahnmarkierung

Nicht nur Schilder, auch die Fahrbahnmarkierung kann das Überholen verbieten:

  • Sperrlinie (durchgezogene Mittellinie): Darf nicht überfahren werden — kein Überholen möglich
  • Leitlinie (gestrichelte Mittellinie): Darf überfahren werden — Überholen erlaubt, wenn die Situation es zulässt
  • Doppellinie: Wechsel zwischen Sperrlinie und Leitlinie — es gilt die Linie, die auf deiner Seite der Fahrbahn liegt

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