Grundregeln des Überholens (§ 5 StVO)
Das Überholen ist in § 5 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die wichtigsten Grundregeln:
- Überholt wird grundsätzlich links (auf der linken Fahrbahnseite)
- Vor dem Überholen: Rückspiegel checken, Schulterblick, rechtzeitig blinken
- Der Überholende muss sicherstellen, dass er die Überholung abschließen kann, ohne andere zu gefährden
- Nach dem Überholen: Genügend Abstand zum überholten Fahrzeug lassen, dann wieder einscheren
- Das überholte Fahrzeug darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern
Seit der StVO-Reform gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Seitenabstand:
- Innerorts: mindestens 1,5 Meter seitlicher Abstand zu Radfahrern und E-Scooter-Fahrern
- Außerorts: mindestens 2 Meter seitlicher Abstand
Dieser Mindestabstand ist ein häufiger Prüfungspunkt seit seiner Einführung und wird in der Prüfung 2026 regelmäßig abgefragt.
Wann ist Überholen verboten?
Überholen ist in bestimmten Situationen grundsätzlich verboten:
Absolutes Überholverbot — hier nie überholen
- Bei unklarer Verkehrslage (man weiß nicht, was hinter der Kurve kommt)
- Bei Überholverbots-Schild (Zeichen 276, weiß-rot mit Pkw und LKW)
- Auf Sperrlinie (durchgezogene Linie in der Fahrbahnmitte) — diese darf nicht überfahren werden
- An Bahnübergängen, Kreuzungen und Einmündungen (außer auf Vorfahrtsstraßen)
- Bei stockendem oder stehendem Verkehr (außer: Spurwechselrecht auf mehrstöckigen Straßen)
- Auf Fußgängerüberwegen und unmittelbar davor
- Wenn das vorausfahrende Fahrzeug seinerseits gerade überholt
- In Kurven mit eingeschränkter Sicht
- Bei Gegenverkehr oder zu geringem Abstand zum Gegenverkehr
Rechts überholen — wann ist das erlaubt?
Grundsätzlich wird links überholt. Rechts überholen ist aber erlaubt in folgenden Ausnahmen:
- Auf mehrspurigen Fahrbahnen (Autobahn, mehrstöckige Stadtstraßen): Wenn ein Fahrzeug links fährt, obwohl rechts Platz wäre (Drängeln von rechts ist aber verboten)
- Straßenbahn rechts überholen: Eine Straßenbahn wird immer rechts überholt, außer wenn die Spur zu schmal ist und keine Fußgänger aussteigen
- Im Stau: Fahrzeuge können auf der rechten Spur schneller vorankommen als links — kein eigentliches Rechtsüberholen
Wichtig: Rechtsüberholen mit erhöhter Geschwindigkeit ist generell verboten — also kein „Vorbeirauschen" auf der rechten Spur.
Überholen auf der Autobahn
Auf der Autobahn gilt das Rechtsfahrgebot: Wer nicht überholt, muss möglichst weit rechts fahren. Überholen auf der Autobahn:
- Immer links überholen
- Vor dem Überholen auf der Überholspur: Spiegel, Blinker, einscheren
- Drängeln (dichtes Auffahren mit Lichthupe) ist verboten und gilt als Nötigung
- Nach dem Überholen wieder rechts einscheren, sobald genügend Abstand ist
Überholverbot durch Fahrbahnmarkierung
Nicht nur Schilder, auch die Fahrbahnmarkierung kann das Überholen verbieten:
- Sperrlinie (durchgezogene Mittellinie): Darf nicht überfahren werden — kein Überholen möglich
- Leitlinie (gestrichelte Mittellinie): Darf überfahren werden — Überholen erlaubt, wenn die Situation es zulässt
- Doppellinie: Wechsel zwischen Sperrlinie und Leitlinie — es gilt die Linie, die auf deiner Seite der Fahrbahn liegt
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