Übersicht: Die wichtigsten Lichter am Fahrzeug
Abblendlicht (Normallicht)
Das Abblendlicht ist das Standardlicht für Fahrten in der Dunkelheit und bei schlechter Sicht. Es beleuchtet die Straße etwa 40–50 Meter vor dem Fahrzeug, ohne entgegenkommende Fahrer zu blenden.
Wann Pflicht:
- Bei Dunkelheit (von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang)
- Bei schlechter Sichtbarkeit (Nebel, starker Regen, Schneefall)
- In Tunnels — immer, auch wenn beleuchtet
Fernlicht
Fernlicht leuchtet bis zu 100 Meter weit, kann aber entgegenkommende Fahrer blenden. Es darf deshalb nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden.
Wann erlaubt: Bei Dunkelheit auf freier Strecke ohne Gegenverkehr und ohne vorausfahrende Fahrzeuge.
Wann abblenden: Sobald ein entgegenkommendes Fahrzeug erkennbar ist, sobald du dicht hinter einem anderen Fahrzeug fährst, in beleuchteten Ortschaften.
Nebelscheinwerfer (vorne, gelb)
Nebelscheinwerfer sind nur bei Nebel, Schneefall oder Regen mit entsprechend schlechter Sichtweite erlaubt.
Wann erlaubt: Wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt.
Wichtig: Nebelscheinwerfer dürfen nicht bei normalen Witterungsbedingungen verwendet werden — denn sie blenden entgegenkommende Fahrzeuge.
Nebelschlussleuchte (hinten, rot)
Die rote Nebelschlussleuchte (1 Leuchte hinten rechts) macht das Fahrzeug bei sehr schlechter Sicht von hinten sichtbar.
Wann erlaubt: Nur bei Sichtweite unter 50 Meter.
Prüfungstipp: Die Nebelschlussleuchte darf NICHT eingeschaltet bleiben, wenn kein Nebel mehr ist — sie blendet nachfolgende Fahrer stark.
Standlicht (Parklicht)
Standlicht ist ein schwaches Licht vorne (weiß) und hinten (rot). Es wird verwendet, wenn das Fahrzeug steht und die Hauptbeleuchtung nicht nötig ist.
Wann verwenden: Bei parkenden Fahrzeugen auf unbeleuchteten Straßen, bei kurzem Halten in schlechter Sichtweite. Im fließenden Verkehr ersetzt Standlicht NICHT das Abblendlicht.
Warnblinkanlage
Die Warnblinkanlage (alle Blinker gleichzeitig) dient als Warnsignal für andere Verkehrsteilnehmer.
Wann einschalten:
- Bei Pannen oder Nothalten auf der Straße
- Wenn ein Stauende überraschend nah ist (zur Warnung der Nachfolgenden)
- Beim Einschalten der Lichter eines Schulbusses (Kinder steigen aus)
Nicht verwenden: Als Dankeschön-Signal oder beim Einparken auf verbotenen Stellen.
Tagfahrlicht — Pflicht oder nicht?
Seit 2011 sind neue Fahrzeuge in der EU mit Tagfahrlicht ausgerüstet. Tagfahrlicht macht das Fahrzeug tagsüber besser sichtbar, leuchtet aber die Straße nicht aus. Eine gesetzliche Pflicht zum Einschalten besteht nicht für alle Fahrzeuge — aber moderne Fahrzeuge schalten es automatisch ein.
Wichtig für die Prüfung: Tagfahrlicht ersetzt NICHT das Abblendlicht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht.
Beleuchtungspflicht im Detail
Zusammenfassung der Beleuchtungspflichten nach § 17 StVO:
- Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht: Abblendlicht einschalten
- In Tunnels immer Abblendlicht, unabhängig von der Helligkeit
- Fernlicht nur außerorts ohne Gegenverkehr und vorausfahrende Fahrzeuge
- Nebelscheinwerfer nur bei Sicht unter 50 Meter
- Parkende Fahrzeuge außerorts nachts: Standlicht oder Warndreieck + Warnblinkanlage
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