Die wichtigsten Geschwindigkeitsgrenzen in Deutschland
| Straßenart / Situation | Pkw | Lkw >3,5t | Mit Anhänger |
|---|---|---|---|
| Innerorts (§ 3 StVO) | 50 km/h | 50 km/h | 50 km/h |
| Außerorts (§ 3 StVO) | 100 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
| Autobahn (Richtgeschwindigkeit) | 130 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
| Spielstraße / Verkehrsberuhigter Bereich | Schrittgeschwindigkeit | Schritt | Schritt |
| Tempo-30-Zone | 30 km/h | 30 km/h | 30 km/h |
Innerorts: 50 km/h — und die Ausnahmen
Innerorts gilt grundsätzlich Tempo 50 km/h. „Innerorts" beginnt beim weißen Ortsschild (Ortsname auf weißem Grund) und endet beim gelben Schild (Ortsname durchgestrichen auf gelbem Grund).
Ausnahmen innerorts:
- Tempo 30: In Tempo-30-Zonen oder durch einzelnes Schild
- Schrittgeschwindigkeit: In verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraße, Zeichen 325.1) — ca. 5–7 km/h
- Höhere Geschwindigkeit: Wenn ein Zeichen (z.B. 70 km/h) es explizit erlaubt
Außerorts: 100 km/h für Pkw
Außerorts gilt für Pkw (bis 3,5t, ohne Anhänger) eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Ausnahmen:
- Bei schlechten Witterungsbedingungen (Schnee, Glatteis, starker Regen) angepasste Geschwindigkeit
- Auf Schnellstraßen (Kraftfahrstraßen) kann eine andere Grenze gelten
- Schilder mit Geschwindigkeitsangabe übertrumpfen die allgemeine Regelung
Autobahn: Richtgeschwindigkeit 130 km/h
Deutschland ist eines der wenigen Länder ohne generelles Tempolimit auf Autobahnen. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist eine Empfehlung, kein Gesetz. Dennoch ist sie prüfungsrelevant:
- Wer schneller als 130 km/h fährt und in einen Unfall verwickelt wird, trägt eine Mitschuld (Haftungsquote)
- An Baustellen, bei Schlechtwetter oder durch Schilder kann ein Limit gelten
- Für Fahranfänger (Führerschein auf Probe) gibt es keine gesetzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn — aber die Richtgeschwindigkeit empfehlen die Behörden einzuhalten
Geschwindigkeit bei Anhänger und schweren Fahrzeugen
Für Fahrzeuge mit Anhänger gelten besondere Geschwindigkeitsgrenzen:
- Innerorts: 50 km/h (wie ohne Anhänger)
- Außerorts: 80 km/h (statt 100 km/h)
- Autobahn: 80 km/h (statt Richtgeschwindigkeit 130 km/h)
- Ausnahme: Anhänger mit Tempo-100-Aufkleber (zugelassene Anhänger) dürfen außerorts und auf der Autobahn bis 100 km/h fahren
Angepasste Geschwindigkeit — § 3 StVO
Neben den festen Tempolimits schreibt § 3 StVO vor, dass Fahrer ihre Geschwindigkeit immer den Verhältnissen anpassen müssen:
- Sichtweite: Bei Nebel, Schnee oder Regen muss die Geschwindigkeit der Sichtweite angepasst werden
- Fahrbahnzustand: Bei Glätte oder nasser Fahrbahn langsamer fahren
- Verkehrsdichte: Bei dichtem Verkehr Sicherheitsabstand und Geschwindigkeit anpassen
- Schulwege: In der Nähe von Schulen und Kindergärten besonders vorsichtig
Der Grundsatz lautet: So schnell, dass du jederzeit innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kannst — auch wenn du mit dem zulässigen Tempolimit fährst.
Geschwindigkeitsüberschreitungen: Bußgelder 2026
In der Prüfung kann auch nach Konsequenzen gefragt werden:
- Bis 10 km/h über Limit: ab €20 Bußgeld (innerorts: ab €30)
- 21–30 km/h: ab €80 Bußgeld + 1 Punkt
- Über 70 km/h: Führerscheinentzug ab 3 Monate + Bußgeld ab €680
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