Fußgänger: Zebrastreifen und Schulwege

Zebrastreifen (Fußgängerüberweg)

An einem Zebrastreifen haben Fußgänger absoluten Vorrang. Das gilt für Fußgänger, die den Überweg betreten haben oder offensichtlich beabsichtigen, ihn zu betreten.

Als Fahrer musst du:

  • Die Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren
  • Anhalten, bevor du den Überweg erreichst — sobald ein Fußgänger warten will oder geht
  • Fußgänger vollständig den Überweg passieren lassen, bevor du weiterfährst
  • Kein Hupen oder Drängeln am Zebrastreifen
Prüfungstipp: Am Zebrastreifen gilt: Bereits wenn ein Fußgänger am Rand steht und offensichtlich überqueren möchte, musst du anhalten — nicht erst wenn er schon auf der Straße ist.

Schulwege und Kinder

Kinder am Straßenrand sind besonders schutzwürdig, da sie oft unberechenbar handeln. In der Nähe von Schulen, Kitas und Spielplätzen gilt:

  • Geschwindigkeit stark reduzieren — auch unterhalb des Tempolimits
  • Bremsbereitschaft erhöhen
  • Auf das gelbe Warnschild „Kinder" (Zeichen 136) achten
  • Schulbusse: Wenn rote Blinklichter leuchten, auf beiden Seiten anhalten und warten bis alle Kinder sicher sind

Radfahrer: Rechte und Schutzregeln

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern

Seit der StVO-Reform gilt gesetzlich vorgeschriebener Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern:

  • Innerorts: mindestens 1,5 Meter
  • Außerorts: mindestens 2 Meter

Bei Verstoß: Bußgeld ab €80, bei Gefährdung bis €130 + 1 Punkt.

Radwege und ihre Nutzungspflicht

Für Radfahrer gelten spezifische Regeln zu Radwegen:

  • Blauer Radweg (Zeichen 237): Benutzungspflicht für Radfahrer
  • Gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240): Radfahrer und Fußgänger nutzen ihn gemeinsam
  • Schutzstreifen (gestrichelte Linie + Fahrrad-Symbol): Kann bei Platzmangel von Fahrzeugen überfahren werden — aber Radfahrer haben Vorrang
  • Radfahrstreifen (durchgezogene Linie + Fahrrad-Symbol): Darf von Fahrzeugen nicht benutzt werden

Dooring-Zone beachten

Die Dooring-Zone ist der Bereich neben parkenden Fahrzeugen, in dem eine plötzlich geöffnete Fahrzeugtür einen Radfahrer treffen kann. Als Autofahrer musst du:

  • Beim Aussteigen zuerst den Schulterblick machen (nach hinten schauen)
  • Beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen ca. 1 Meter Abstand halten
  • Besonders in Straßen mit Radverkehr langsam fahren

Als Fahrer bist du verantwortlich, wenn eine geöffnete Tür einen Radfahrer trifft — auch wenn du geparkt stehst.

Rechts abbiegen und Radfahrer

Beim Rechtsabbiegen ist besondere Vorsicht geboten, wenn Radfahrer geradeaus fahren:

  • Radfahrer, die geradeaus fahren, haben Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen
  • Vor dem Rechtsabbiegen: Schulterblick nach rechts hinten (toter Winkel!)
  • LKW-Fahrer müssen besonders auf den toten Winkel achten — hier passieren viele Unfälle

Straßenbahn überholen

Straßenbahnen werden grundsätzlich rechts überholt. Ausnahme: Einbahnstraße oder wenn die Straße zu schmal ist. An Straßenbahnhaltestellen ohne Insel:

  • Wenn keine Mittelinsel vorhanden: Warten bis alle Fahrgäste eingestiegen/ausgestiegen sind
  • Vorsichtig an der Haltestelle vorbeifahren — Schrittgeschwindigkeit
  • Fußgänger die zur Haltestelle gehen haben Vorrang

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