1. Grundregel: Rechts-vor-Links

Die wichtigste Vorfahrtsregel im deutschen Straßenverkehr ist Rechts-vor-Links. Sie gilt immer dann, wenn keine anderen Regelungen vorhanden sind — also kein Verkehrszeichen, keine Ampel und keine besondere Straßenführung.

Rechts-vor-Links bedeutet: Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die von links kommen. Diese Regel gilt an einfachen Kreuzungen ohne Beschilderung, in Wohngebieten und auf gleichrangigen Straßen.

Merksatz: Wer von rechts kommt, hat Vorrang. Wer von links kommt, muss warten. Das gilt, solange keine anderen Zeichen vorhanden sind.

Ausnahmen von Rechts-vor-Links

Rechts-vor-Links gilt NICHT, wenn:

  • eine Vorfahrtsstraße (gelbes Rautenschild) vorhanden ist
  • das Zeichen „Vorfahrt gewähren" (Dreieck) oder „Halt" (rotes Achteck) aufgestellt ist
  • eine Ampel die Vorfahrt regelt
  • ein Polizist oder Ordnungsbeamter Handzeichen gibt
  • du aus einem Parkplatz, einer Grundstückseinfahrt oder einem Feldweg kommt

2. Vorfahrtsstraßen (Gelbe Raute)

Auf einer Vorfahrtsstraße (Zeichen 306, gelbe Raute) haben Fahrzeuge, die auf dieser Straße fahren, grundsätzlich Vorfahrt gegenüber einmündenden Straßen. Die Vorfahrtsstraße ist oft mit weißen Linien markiert.

Wichtig: Die Vorfahrtsstraße endet, wenn:

  • das Zeichen 306 mit einem Pfeil zeigt, dass die Vorfahrtsstraße abbiegt
  • das Schild „Ende der Vorfahrtsstraße" (Zeichen 307) erscheint
  • du innerorts in eine Kreuzung mit Ampeln fährst

3. Vorfahrt gewähren und Stoppschild

Das Zeichen „Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205, auf der Spitze stehendes Dreieck) bedeutet: Du musst den Querverkehr durchlassen. Du kannst langsam heranfahren und bei freier Fahrbahn weiterfahren — musst aber im Zweifel anhalten.

Das Stoppschild (Zeichen 206, rotes Achteck mit „STOP") verlangt immer ein vollständiges Anhalten, auch wenn keine anderen Fahrzeuge zu sehen sind. Erst nach vollständigem Stillstand darfst du weiterfahren. Diese Unterscheidung ist ein häufiger Prüfungspunkt.

Prüfungstipp: Ein häufiger Fehler: Bei „Vorfahrt gewähren" muss man nicht zwingend anhalten — nur wenn der Querverkehr es erfordert. Beim Stoppschild IMMER anhalten, auch bei freier Strecke. Das wird in der Prüfung gerne verwechselt.

4. Kreisverkehr

Im Kreisverkehr (Zeichen 215) gilt eine einfache Regel: Wer bereits im Kreisverkehr fährt, hat Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die in den Kreisverkehr einfahren wollen. An der Einfahrt zum Kreisverkehr steht immer das Zeichen „Vorfahrt gewähren".

Wichtige Regeln im Kreisverkehr:

  • Einfahrende Fahrzeuge warten, bis der Kreisverkehr frei ist
  • Im Kreisverkehr nicht blinken beim Durchfahren (nur beim Ausfahren rechts blinken)
  • Fahrspurwechsel im Kreisverkehr nur bei mehrstöckigen Kreiseln erlaubt — mit Blinken
  • Fußgänger an Zebrastreifen am Kreisverkehrsausgang haben Vorrang

5. Ampeln und ihre Vorrang-Regelungen

An Ampeln ist die Ampel maßgeblich — nicht Rechts-vor-Links. Aber auch bei grüner Ampel gelten Vorfahrtsregeln:

  • Beim Abbiegen (grün) müssen Fußgänger und Radfahrer den Vorrang bekommen
  • Grüner Pfeil (nur Pfeil, keine grüne Vollampel) bedeutet: Rechts abbiegen, aber Vorrang für Fußgänger und querende Fahrzeuge
  • Grüner Pfeil an Haltelinie (schwarzes Schild mit Pfeil): vorsichtiges Abbiegen nach rechts auch bei roter Ampel erlaubt — aber nur nach Anhalten

6. Vorfahrt auf der Autobahn und Schnellstraße

Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gilt die Regel: Einfahrende Fahrzeuge (über die Beschleunigungsspur) müssen dem fließenden Verkehr die Vorfahrt lassen. Es gibt kein Einfädeln mit Vorrang — wer einfährt, muss sich in eine Lücke einordnen.

Reißverschlussverfahren: Wenn zwei Spuren zu einer zusammenführen, gilt das Reißverschlussverfahren — abwechselnd ein Fahrzeug aus jeder Spur einordnen. Dies ist kein Vorfahrtsrecht, sondern gegenseitige Rücksichtnahme.

Vorfahrtsregeln in echten Prüfungsfragen üben

Artikel lesen ist gut — unter Zeitdruck mit echten Fragen üben ist besser. Hol dir Zugang zu PrüfungsFixer und teste dein Wissen.

Tageskarte kaufen — €19,99